Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Hemmenhofen:

 

1. Teil - AGB zu den Ausbildungskursen

2. Teil - AGB zu Charter und Ausflügen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Hemmenhofen - Ausbildungskurse

 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Segelschule Hemmenhofen, Uferstrasse 7a, 78343 Gaienhofen-Hemmenhofen, vertreten durch deren Inhaber Niklas Reckert, im folgenden Segelschule genannt, und dem Kursteilnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter als Anmeldenden, im folgenden Kursteilnehmer genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Die Segelschule ist berechtigt, diese AGBs anzupassen, wenn diese erforderlich ist. Anpassungen werden dem Kursteilnehmer spätestens zwei Wochen vor der Anpassung per Mail und mit Information zu den Änderungen zur Kenntnis gebracht. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn bis zum Inkrafttreten kein schriftlicher Widerspruch per Mail an die Segelschule Hemmenhofen eigegangen ist.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Segelschule in ihren Prospekten, in Printmedien oder auf ihrer Homepage stellen ein unverbindliches Angebot dar. Die schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung zu einem Kurs stellt ein Angebot an die Segelschule zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages dar. Für alle in der Anmeldung aufgeführten
Kursteilnehmer steht der Anmelder wie für seine eigene Vertragsverpflichtung ein.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung durch die Segelschule schriftlich bestätigt wird, der Schulungsort sowie die Schulungstermine bekannt gegeben werden und die Anzahlung gemäß Angebot geleistet ist.
(3) Minderjährige Kursteilnehmer sind von ihren gesetzlichen Vertretern anzumelden.
(4) Mit der Anmeldung werden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

§ 3 Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung
(1) Die Ausbildung umfasst in der Regel den theoretischen und praktischen Unterricht aller Sportbootführerscheine, Bodenseepatente, Sportküstenschifferschein, Hochrheinpatent, sowie sämtliche Funkbetriebszeugnisse wie UBI, SRC. Der vom Kursteilnehmer gebuchte Kurs ergibt sich aus dem in der Bestätigung/Rechnung aufgeführten Kurs.
(2) Die Termine für die theoretische Ausbildung finden sich auf der Webseite der Segelschule Hemmenhofen. Der komplexe Lehrplan für die Segel- und Sportbootkurse macht ein intensives Heimstudium unumgänglich, um die im Unterricht erlernten Themen sicher zu beherrschen.
(3) Bucht der Kursteilnehmer einen Kurs ohne Theorieunterricht, ist er angehalten, sich das für die Prüfung notwendige theoretische Wissen im Selbststudium anzueignen.
(4) Die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebene Kursdauer und der Unterrichtsablauf stellen einen Richtwert dar. Die Kurszeiten können aufgrund von Wetterverhältnissen und anderen Faktoren beeinflusst werden.
(5) Die angegebenen Stundenzahlen für den praktischen Unterricht sind aufgrund von Erfahrungswerten erstellt und können im Einzelnen von der tatsächlich benötigten Stundenzahl abweichen.
(6) Ist die Segelschule der Ansicht, dass eine erfolgreiche Teilnahme an dem gewählten Prüfungstermin nicht wahrscheinlich sein wird, teilt sie dies dem Kursteilnehmer mit und bespricht mit ihm individuell das weitere Vorgehen.
(7) Zu Beginn seiner Ausbildung wählt der Kursteilnehmer seinen gewünschten Prüfungstermin. Er muss so gewählt sein, dass eine Anmeldung zur Prüfung rechtzeitig erfolgen kann. Die Kurstermine der praktischen und theoretischen Unterrichtseinheiten werden entsprechend des Prüfungstermins mit dem Teilnehmer abgestimmt.

§ 4 Kursstornierung, Terminverlegung, Raumverlegung und Ersatzausbilder
(1) Die Segelschule behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl von 5 Personen den angebotenen und gebuchten Kurs zu stornieren und einen Ersatzkurs anzubieten. Sollte der Kursteilnehmer den Ersatzkurs nicht annehmen, werden bereits bezahlte Beträge bei Stornierung des Kurses umgehend ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kursteilnehmers bestehen nicht.
(2) Im Falle der Erkrankung des Ausbilders behält sich die Segelschule vor, eine Ersatzperson zu stellen oder den Kurstermin zu verschieben.
(3) Im Falle höherer Gewalt, z.B. insbesondere Sturm, Unwetter, Eisgang, Hochwasser, Sperrung des Ausbildungsgewässers, hoheitliche Anordnungen, pandemische Lage, Streik etc. behält sich die Segelschule vor, den Kurstermin zu verschieben. Die Segelschule bemüht sich, die entfallenen Kursstunden innerhalb des Kurszeitraumes nachzuholen.
(4) Die Segelschule behält sich vor, den angebotenen Schulungsort des theoretischen Unterrichts zu ändern, falls dieser aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht zur Verfügung steht.
(5) Ersatzansprüche der Kursteilnehmer bestehen in den oben genannten Fällen nicht.

§ 5 Teilnahme an der Praxisausbildung
(1) Der Kursteilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der praktischen Ausbildung teil und muss neben den Anweisungen des Bootsführers zu seiner eigenen Sicherheit entscheiden, wann er eine Rettungsweste anziehen möchte. Spätestens beim Reffen, bei Starkwindwarnung oder nach Aufforderung des Bootsführers
hat der Kursteilnehmer eine Rettungsweste anzuziehen. Den Anweisungen des Bootsführers ist in diesen Fällen unbedingt Folge zu leisten.
(2) Bei Starkwindwarnung kann die praktische Ausbildung durch den Bootsführer abgebrochen werden. Bei Sturmwarnung ist die praktische Ausbildung abzubrechen und sofort der Heimathafen oder ein anderer, in der Nähe befindlicher Hafen, anzulaufen. Den Weisungen des Bootsführers ist Folge zu leisten. Im Falle einer Sturmwarnung behält sich die Segelschule vor, als Ersatz eine Ausbildungseinheit an Land anzubieten.
(3) Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, während des Praxiskurses den Anweisungen des Bootsführers nach seinen besten Möglichkeiten Folge zu leisten. Bei grober Zuwiderhandlung ist die Segelschule zu einer außerordentlichen schriftliche Kündigung berechtigt.
(4) Es ist den Kursteilnehmern untersagt, ohne Aufsicht eines Bootsführers oder Genehmigung durch diesen ein Schulungsboot vom Land loszumachen, zu bedienen oder in Betrieb zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung ist die Segelschule zu einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung berechtigt. Ferner können Zuwiderhandlungen Strafverfolgung und Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
(5) Die Segelschule haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung der Kurse entstehen, nur soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Segelschule oder deren Erfüllungsgehilfen (Bootsführer) entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Segelschule nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Segelschule auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Wegen den besonderen Gefahren des Wassersports wird dringend empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen.
(6) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen der Kursteilnehmer wird seitens der Segelschule keine Haftung übernommen.
(7) Der Kursteilnehmer ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsboote, Lehrmodelle und des Anschauungsmaterials verpflichtet. Für Schäden am Eigentum der Segelschule, wie z. B. den Schulungsbooten oder dem Schulungsmaterial haftet der Kursteilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften.
(8) Der Kursteilnehmer der Praxisausbildung versichert, dass er 15 Minuten frei in tiefem Wasser schwimmen kann und keine körperlichen oder geistigen Erkrankungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
(9) Bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese ist mit der Anmeldung des Minderjährigen zum Kurs abzugeben.
(10) Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, gemeinsam in der Gruppe nach den Regeln guter Seemannschaft die Schulungsboote pfleglich zu behandeln, das Boot nach dem Kurs an und unter Deck sauber zu verlassen, die Schwimmwesten sauber sowie geschlossen an Ihren vorgegebenen Plätzen aufzuhängen bzw. abzulegen.

§ 6 Besondere Regelungen bei Kinder- und Jugendsegelkursen
(1) Zur Teilnahme an Kinder-und Jugendkursen muss die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese ist mit der Anmeldung zum Kurs abzugeben.
(2) Bei Kinder-und Jugendsegelkursen ist das Tragen einer Rettungsweste ab dem Verlassen der Segelschule obligatorisch. Den Anweisungen des Bootsführers ist in jedem Fall unbedingt Folge zu leisten.
(3) Es muss sichergestellt sein, dass der minderjährige Kursteilnehmer 15 Minuten frei in tiefem Wasser schwimmen kann und keine körperlichen oder geistigen Erkrankungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
(4) Die Segelschule behält sich vor, bei unsicherer Wetterlage den Kurs auf dem Wasser einzustellen und ein Alternativprogramm an Land (z.B. Segelquiz, Knotenunterricht) anzubieten.
(5) Die Einteilung der Teams und Vergabe der Boote liegt ausschließlich in Händen der Segelschule. Es besteht seitens der Teilnehmer kein Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Ausbildungsbootes.

§ 7 Absage der praktischen Ausbildung durch den Kursteilnehmer
(1) Kann der Kursteilnehmer eine vereinbarte praktische Unterrichtsstunde bzw. einen Segeltag nicht wahrnehmen, so ist die Segelschule unverzüglich darüber zu unterrichten.
(2) Erfolgt die Absage mindestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin, so wird die Segelschule versuchen, dem Kursteilnehmer im Rahmen der Verfügbarkeit einen Ersatztermin anzubieten.
(3) Werden vereinbarte Unterrichtsstunden/Segeltage nicht mindestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Segelschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für die vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden/Segeltage in Höhe von drei Vierteln des gewöhnlichen Entgeltes zu verlangen. Bei Nutzung des Komplettpreis-Angebotes beträgt dies 25,00 € pro Motorbootstunde bzw. 25,00 € pro Segeltag. Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

§ 8 Beendigung der Ausbildung
(1) Die Ausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung des gebuchten Kurses.
(2) Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine kostenpflichtige Nachschulung in Absprache mit der Segelschule möglich.

§ 9 Abbruch seitens des Teilnehmers und Erkrankung des Teilnehmers
(1) Bei Nichterscheinen zum gebuchten Kurs ist die vollständige Kursgebühr ohne Abzug fällig.
(2) Muss der Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung oder anderer wichtiger Gründe, z.B. Todesfall in der Familie, den Kurs abbrechen, so kann er innerhalb eines Jahres kostenlos die versäumten Kurseinheiten nach Absprache nachholen, sofern noch freie Plätze in dem gewünschten Kurs vorhanden sind.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Kurspreise der theoretischen sowie praktischen Ausbildung verstehen sich als Gesamtpreise in Euro exklusiv Prüfungsgebühren, Prüfungsspesen und Lehrmaterialkosten.
(2) Die Preise sind der Webseite www.segelschule-hemmenhofen.de zu entnehmen. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
(3) Die halbe Kursgebühr ist bei Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig und gilt als Bestätigung der Anmeldung. Sie muss spätestens zwei Wochen nach Rechnungszugang auf das Konto der Segelschule Hemmenhofen eingegangen sein. Der Restbetrag ist zu Kursbeginn in vollem Umfang zu entrichten.
(4) Wird die Kursgebühr nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Segelschule die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderung verweigern.

§ 11 Prüfungen
(1) Die im Prospekt und auf der Homepage der Segelschule genannten Prüfungen für die amtlichen Führerscheine, Funkzeugnisse und den Fachkundenachweis werden durch die zuständigen Landratsämter (Schifffahrtsämter) oder dem Deutschen Segler Verband (DSV) durchgeführt. Die Segelschule ist nicht Veranstalter der Prüfung. Die Segelschule kann keine Garantie dafür übernehmen, dass der jeweilige Veranstalter die Prüfung an dem genannten Termin durchführt.
(2) Die Anmeldung zur Prüfung beim jeweiligen Prüfungsausschuss erfolgt durch den Teilnehmer bei der zuständigen Behörde (Landratsamt, DSV). Der Teilnehmer hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Prüfungsunterlagen (Anmeldung, ärztliches Zeugnis, Passbild etc.) zur Anmeldung vollständig vorliegen. Die Anmeldung muss den zuständigen Behörden spätestens 3 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin vorgelegt werden.
(3) Bei den Prüfungen gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen.
(4) Die Prüfungsgebühren, Spesen und die dem Kursteilnehmer entstehenden Kosten zur Teilnahme an der Prüfung trägt dieser selbst.
(5) Erscheint der Kursteilnehmer nicht zum Prüfungstermin, ist er dennoch zur Entrichtung der Prüfungsgebühren verpflichtet.
(6) Besteht der Kursteilnehmer eine angesetzte Prüfung oder Teilprüfung nicht, steht ihm frei, ob eine erneute Schulung in der Segelschule erfolgt oder ob die Ausbildung beendet werden soll (siehe §8).

§ 12 Vertragskündigung, Rücktritt und Umbuchung des Kursteilnehmers
(1) Die Kündigung/der Rücktritt des Kursteilnehmers muss schriftlich erfolgen.
(2) Wird der Ausbildungsvertrag vier Wochen vor Ausbildungsbeginn gekündigt, wird die bereits bezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr 50,00 € zurückerstattet.
(3) Bei Kündigung weniger als vier Wochen bis 7 Tage vor Ausbildungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50%. Bei Stornierung durch den Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werde 100% der Kursgebühr fällig.
(4) Nach Ausbildungsbeginn (Theorie- oder Praxisausbildung) oder bei Buchung des Komplettpreis-Angebots ist mit Beginn des ersten Theorie- oder Praxisunterrichtes die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Ein Nachweis, dass der Segelschule geringere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kursteilnehmer vorbehalten.
(5) Eine Umbuchung eines gebuchten Kurses bzw. ein Wechsel in einen anderen Kurs ist nach Ausbildungsbeginn nicht möglich.
(6) Der Kursteilnehmer ist berechtigt, den von ihm gebuchten Kurs durch Umbuchung und Entrichtung der oben genannten Bearbeitungsgebühr vorbehaltlich der Zustimmung der Segelschule auf eine dritte Person zu übertragen. In besonderen Fällen kann dies, wenn die Gründe in der Person des Dritten liegen, verweigert
werden. Die Teilnahme durch einen Dritten ist erst nach dem Erhalt der schriftlichen Umbuchungsbestätigung möglich.

§ 13 Erstellung von Bildern
(1) Der Kursteilnehmer gibt hiermit sein Einverständnis, dass Fotos und Videos, die von der Segelschule während seiner Ausbildung von ihm erstellt werden, in Prospekten der Segelschule abgedruckt sowie auf den firmeneigenen Webseiten www.segelschule-hemmenhofen.de bzw. auf den Social Media Kanälen der Segelschule Hemmenhofen eingestellt werden dürfen.
(2) Es steht dem Kursteilnehmer frei, diese Einwilligung in Form einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Segelschule Hemmenhofen zu widerrufen.

§ 14 Copyright
Die von der Segelschule Hemmenhofen während des Unterrichts ausgegebenen Materialien sowie alle Inhalte (Logos, Bilder und Texte) der Prospekte sowie der Webseiten und Beschilderung unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Segelschule in geschriebener und elektronischer Form vervielfältigt oder eingesetzt werden.

§ 15 Datenschutzbestimmungen
(1) Die in der Anmeldung angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, bleiben aber über das Kursende hinaus bei der Segelschule gespeichert.
(2) Eine Ausnahme hiervon besteht im Falle einer Anmeldung zu einer Prüfung durch die Segelschule Hemmenhofen. Hier wird die Segelschule die hierfür erforderlichen und notwendigen Daten des Kursteilnehmers dem Prüfungsausschuss zur Verfügung stellen.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für Rechtsbeziehungen zwischen der Segelschule Hemmenhofen und dem Kursteilnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Der Gerichtsstand ist Singen. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Segelschule Hemmenhofen.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt

 

Stand: Juni 2022


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Hemmenhofen – Charter und Bootsausflüge


§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Segelschule Hemmenhofen, Uferstrasse 7a, 78343 Gaienhofen-Hemmenhofen, vertreten durch deren Inhaber Niklas Reckert, im folgenden Segelschule genannt, und dem Charterer oder dem Bucher von Bootsausflügen, nachfolgend Charterer bzw. Kunde genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Die Segelschule ist berechtigt, diese AGBs anzupassen, wenn diese erforderlich ist. Anpassungen werden dem Kursteilnehmer spätestens zwei Wochen vor der Anpassung per Mail und mit Information zu den Änderungen zur Kenntnis gebracht. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn bis zum Inkrafttreten kein schriftlicher Widerspruch per Mail an die Segelschule Hemmenhofen eigegangen ist.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Segelschule in ihren Prospekten, in Printmedien oder auf ihrer Homepage stellen ein unverbindliches Angebot dar. Die schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung zu einem Bootscharter oder Bootsausflug mit Skipper stellt ein Angebot an die Segelschule zum Abschluss eines Vertrages dar. Für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer steht der Anmelder wie für seine eigene Vertragsverpflichtung ein.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung durch die Segelschule schriftlich bestätigt wird, der Charter bzw.der Ausflugstermin vereinbart werden und die Anzahlung gemäß Angebot geleistet ist.
(3) Das Mindestalter für Charterer von Segel- und Motorbooten ist 18 Jahre.
(4) Mit der Anmeldung werden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

§ 3 Beginn und Dauer von Charter und Bootsausflügen
(1) Die vereinbarte Charterdauer beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine durch den Charterer verschuldete verspätete Übergabe verlängert nicht die Dauer des Charters. Im Falle einer durch die Segelschule zu verantwortenden verspäteten Übergabe ist die tatsächliche Startzeit maßgeblich für die Charterdauer.
(2) Die vereinbarte Dauer eines Bootsausflugs beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Ein durch die Teilnehmer verschuldeter verspäteter Beginn verlängert nicht die Dauer des Ausflugs. Im Falle eines durch die Segelschule zu verantwortenden verspäteten Beginns ist die tatsächliche Startzeit maßgeblich für die Dauer des Ausflugs.

§ 4 Übergabe des Charterbootes
(1) Die Segelschule verpflichtet sich, das gebuchte Boot sowie Ausrüstung und Zubehör in vertragsgemäßem Zustand bereitzustellen.
(2) Die Übergabe des Bootes findet am Steg der Segelschule Hemmenhofen statt.
(3) Das Boot wird dem Charterer in gereinigtem Zustand, betriebs- und verkehrssicher und mit einem für die Charterdauer üblicherweise ausreichenden Tankfüllstand übergeben.
(4) Die Segelschule weist den Charterer in die Bedienfunktionen des jeweiligen Bootes ein.
(5) Bootszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Zubehör werden gemeinsam mit dem Charterer bei Bootsübergabe überprüft. Etwaige Vorschäden müssen bei der Übergabe dokumentiert werden.
(6) Im Falle einer Starkwind- oder Sturmwarnung ist dem Charterer nicht gestattet, den Hafen zu verlassen.

§ 5 Pflichten des Charterers
(1) Der Charterer muss ein auf ihn ausgestelltes, gültiges und für den Betrieb des Bootes erforderliches Bodenseeschifferpatent vorweisen.
(2) Der Charterer muss jederzeit unter einer hinterlegten Handynummer durch die Segelschule erreichbar sein.
(3)  Dem Charterer und allen an Bord befindlichen Personen wird empfohlen, eine Schwimmweste zu tragen. Spätestens beim Reffen, bei Starkwindwarnung oder nach telefonischer Aufforderung durch die Segelschule ist eine Rettungsweste anzuziehen.
(4) Bei Starkwindwarnung ist der Steg Hemmenhofen anzulaufen, bei Sturmwarnung ist sofort der nächstgelegene Hafen anzulaufen. Den Weisungen der Segelschule ist jederzeit Folge zu leisten.
(5) Der Charterer verpflichtet sich, alle Bestimmungen der Bodenseeschifffahrts-Ordnung zu beachten. Alle aus Verletzungen entstehenden Verwarn- oder Bußgelder sind vom Charterer persönlich zu tragen. Er hat alle der Segelschule infolge von  Verletzungen der Bestimmungen entstehende Kosten zu erstatten.
(6) Der Charterer versichert, alle seemännischen Knoten insbesondere zum sicheren Anlegen und Befestigen des Bootes, sowie die Regeln guter Seemannschaft zu beherrschen und zu befolgen, das Boot verantwortlich zu führen und sich hinreichend bezüglich der geplanten Route (Wetter, Pegelstand, Strömungen, Wassertiefen) vorab zu informieren.
(7) Der Charterer versichert, keine Änderungen an Boot und Zubehör vorzunehmen, das Boot nur für die vertraglich vereinbarte Art zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
(8) Der Charterer verpflichtet sich, bei jeder Störung oder auffälligem Verhalten (Motor, Segelmechanik) sowie bei außergewöhnlichen Vorfällen (z.B. Grundberührung, Kollision, behördliche Kontrolle) die Segelschule sofort zu informieren.
(9) Minderjährigen dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an Charterausflügen teilnehmen.
(10) Es ist nicht gestattet, Tiere mitzunehmen.

§ 6 Rückgabe des Bootes
(1) Der Charterer hat seine Zeit so einzuteilen, dass eine Rückgabe zu dem vereinbarten Rückgabetermin am Steg der Segelschule Hemmenhofen erfolgen kann.
(2) Ein Recht auf eine frühere Rückgabe besteht nicht und ist nur in Ausnahmefällen nach telefonischer Absprache mit der Segelschule möglich.
(3) Der Charterer ist verpflichtet, das Boot sauber zu übergeben. Bei groben Verschmutzungen behält sich die Segelschule vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben und diese von der Kaution einzubehalten.
(4) Bootszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Zubehör werden gemeinsam mit dem Charterer bei Bootsrückgabe überprüft. Etwaige Beanstandungen hat der Charterer bei Übergabe zu geltend zu machen, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung bei Charter
(1) Der Charterer haftet für sämtliche Schäden an Boot und Zubehör, welche durch vorsätzliche, grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen während der Dauer des Charters entstanden sind und stellt die Segelschule von sämtlichen hierdurch entstandenen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der Charterer übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung und Gefahr. Er allein haftet für Unfallschäden, die ihm oder anderen an Bord befindlichen Personen infolge seines Handelns entstehen.
(4) Für den Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen des Charterers wird seitens der Segelschule keine Haftung übernommen.
(5) Die Segelschule haftet für Schäden, welche in der Charterzeit entstehen, nur soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Segelschule entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.

§ 8 Stornierung des Charters
(1) Bei einem Rücktritt des Charterers innerhalb einer Woche vor Chartertermin behält sich die Segelschule vor, 25% des Charterpreises zu berechnen.
(2) Bei rechtzeitiger Stornierung durch den Charterer, mindestens 7 Tage vor Charterbeginn, werden keine Stornogebühren  erhoben.
(3) Erfolgt der Rücktritt seitens des Charterers oder der Segelschule aufgrund von Starkwind- oder Sturm, sind Charterer und Segelschule angehalten, einen Alternativtermin festzulegen. Falls dies nicht möglich ist erhält der Charter eine Gutschrift in Höhe der Chartersumme.
(4) Kann das gebuchte Boot aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Schäden, Seeuntüchtigkeit) nicht zum vereinbarten Termin übergeben werden, stellt die Segelschule dem Charterer ein vergleichbares Ersatzboot zur Verfügung.

§ 9 Regelungen und Pflichten bei Bootsausflügen

(1) Der Kunde sowie alle Teilnehmer verpflichten sich, während des Ausflugs den Anweisungen des Bootsführers nach ihren besten Möglichkeiten Folge zu leisten. Bei grober Zuwiderhandlung ist die Segelschule zum Abbruch des Ausflugs berechtigt.
(2) Bei Starkwindwarnung oder jederzeit nach Aufforderung des Bootsführers
haben alle Teilnehmer eine Rettungsweste anzuziehen. Den Anweisungen des Bootsführers ist in diesen Fällen unbedingt Folge zu leisten.
(3) Bei Sturmwarnung wird der Bootsausflug abgebrochen und sofort der Heimathafen oder ein anderer, in der Nähe befindlicher Hafen angelaufen.
(4) Es ist dem Kunden sowie allen Teilnehmern untersagt, ohne Aufsicht eines Bootsführers oder Genehmigung durch diesen ein Boot vom Land loszumachen, zu bedienen oder in Betrieb zu nehmen. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
(5) Das Ausflugsboot ist pfleglich zu behandeln und sauber zu verlassen. Für Schäden am Eigentum der Segelschule haftet der Kunde nach zivilrechtlichen Vorschriften.
(6) Der Kunde versichert, dass alle Teilnehmer 15 Minuten frei in tiefem Wasser schwimmen können und keine körperlichen oder geistigen Erkrankungen vorliegen, die dem Sicheren Führen eines Segel- oder Motorbootes entgegenstehen. Bei geringerer Schwimmfähigkeit muss während des Ausflugs dauerhaft eine Schwimmweste getragen werden.
(7) Minderjährigen dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an Ausflügen teilnehmen.
(8) Es ist nicht gestattet, bei Bootsausflügen Tiere mitzunehmen.

§ 10 Haftung bei Bootsausflügen
(1) Die Segelschule haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung des Bootsausflugs entstehen, nur soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Segelschule oder deren Erfüllungsgehilfen (Bootsführer) entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Segelschule nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Segelschule auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Wegen den besonderen Gefahren des Wassersports wird dringend empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen.
(2) Die Teilnehmer haften für sämtliche Schäden an Boot und Zubehör, welche durch vorsätzliche, grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen während der Dauer des Bootsausflugs entstanden sind und stellen die Segelschule von sämtlichen hierdurch entstandenen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Für den Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen des Charterers wird seitens der Segelschule keine Haftung übernommen.

§ 11 Stornierung von Bootsausflügen
(1) Bei einem Rücktritt durch den Kunden innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Ausflugtermin behält sich die Segelschule vor, 25% des Preises zu berechnen.
(2) Bei früherer Stornierung durch den Kunden, mindestens 7 Tage vor dem Ausflugstermin, werden keine Stornogebühren  erhoben. Die Segelschule behält sich in diesem Fall vor eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro in Rechnung zu stellen.
(3) Kann das gebuchte Ausflugsboot aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Schäden, Seeuntüchtigkeit) nicht zum vereinbarten Termin eingesetzt werden, führt die Segelschule den Ausflug auf einem vergleichbaren Ersatzboot durch.
(4) Im Falle höherer Gewalt, z.B. insbesondere Sturm, Unwetter, Eisgang, Hochwasser, Sperrung des Gewässers, hoheitliche Anordnungen, pandemische Lage, Streik etc. behält sich die Segelschule vor, den Ausflugstermin abzusagen. Die Segelschule bemüht sich, die entfallenen Ausflugsstunden zu einem anderen Termin nachzuholen.  bzw. in Form eines Gutscheins zu erstatten. Weitere Ersatzansprüche der Kursteilnehmer bestehen in den oben genannten Fällen nicht.

§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Charterpreise bzw. Preise der Bootsausflüge verstehen sich als Gesamtpreise in Euro.
(2) Die Preise sind der Webseite www.segelschule-hemmenhofen.de zu entnehmen. Insbesondere für Bootsausflüge können auch individuelle Angebote der Segelschule erstellt werden. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
(3) Der volle Charterpreis muss bei Bootsübergabe in bar bezahlt werden. Erfolgt die vereinbarte Bezahlung bei Bootsübergabe nicht, so kann die Segelschule die Übergabe des Bootes verweigern.
(4) Für Bootsausflüge ist der volle Preis laut Angebot bei Vertragsabschluss fällig, spätestens muss die Zahlung vor dem Start des Ausflugs auf das Konto der Segelschule Hemmenhofen eingegangen sein.

§ 13 Versicherung und Kaution bei Charter
(1) Die Boote sind haftpflichtversichert.  Die Versicherungskosten sind im Charterpreis enthalten.
(2) Die vom Charterer zu tragende Selbstbeteiligung ist durch die bei der Bootsübergabe in bar zu hinterlegende Kaution gedeckt.
(3) Die Kaution beträgt bei Motorbooten 500,- Euro und bei Segelbooten 100,- Euro.
(4) Bei mängelfreier Rückgabe des Bootes wird die Kaution nach Charterende in vollem Umfang rückerstattet.
(5) Im Falle von Ansprüchen der Segelschule gegenüber dem Charterer steht der Segelschule ein Anrechnungsrecht gegen die Kaution zu.

§ 14 Erstellung von Bildern bei Bootsausflügen

(1) Der Teilnehmer von Bootsausflügen gibt hiermit sein Einverständnis, dass Fotos und Videos, die von der Segelschule während der Ausflüge erstellt werden, in Prospekten der Segelschule abgedruckt sowie auf den firmeneigenen Webseiten www.segelschule-hemmenhofen.de bzw. auf den Social Media Kanälen der Segelschule Hemmenhofen eingestellt werden dürfen.
(2) Es steht dem Teilnehmer frei, diese Einwilligung in Form einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Segelschule Hemmenhofen zu widerrufen.

§ 15 Datenschutzbestimmungen
(1) Die in der Anmeldung angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, bleiben aber bei der Segelschule gespeichert.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für Rechtsbeziehungen zwischen der Segelschule Hemmenhofen und dem Kursteilnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Der Gerichtsstand ist Singen. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Segelschule Hemmenhofen.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt

 

Stand: Juni 2022

 

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